ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

West Company GmbH, FN 394168 i, LG Salzburg, gültig ab 01.10.2017

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma West Company GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden.

Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, als nicht entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen.

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Hilfsleistungen der Firma West Company GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

Bei abweichenden Regelungen gehen diese Bestimmungen diesen AGB vor. Soweit der Käufer/Kunde eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, in der seine AGB enthalten sind.

Diese AGB werden dem Käufer/Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und auf die Internetseite https://www.hoobert.at/ zum Download bereitgestellt.

Die Geschäftsführung der West Company GmbH behält sich die Abänderung der AGB für den Einzelfall vor.

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote der West Company GmbH, sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme für uns verbindlich. Stillschweigen seitens der West Company GmbH gilt nicht als Zustimmung.
Die Bestellung ist für den Käufer in jedem Fall verbindlich.

3. Lieferung, Gefahrenübergang
Vereinbarte Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde

Wird die Ware nicht abgeholt bzw. nicht übernommen haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und auf Durchführung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen. Teillieferungen sind, auch wenn sie nicht vertraglich vereinbart sind, zulässig.

Im Fall höherer Gewalt, sowie dann, wenn wesentliche Änderungen von wesentlichen Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder zur Gänze unmöglich machen, sind wir berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferung, Ersatzlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche.

4. Lieferverzug
Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für einen von uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund von Rohstoffausfall, allgemeiner Rohstoffknappheit, höherer Gewalt, Streik und Ähnlichem. In all diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. In jedem dieser Fälle sind wir jedoch berechtigt, die Erfüllung entsprechend der eingetretenen Lieferbedingung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Übernahme und Gefahrenübergang
Mit der „Übergabe ab Werk“ bzw. entsprechend einer allenfalls anderen schriftlichen Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang an unseren Käufer, unabhängig vom Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware bei Übernahme zu kontrollieren sowie auf Transportbeschädigung zu überprüfen und uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Übernahme von Waren mit Vorbehalt werden von uns nicht akzeptiert.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die auf den jeweiligen Angeboten/Auftragsbestätigungen oder Preisofferten der West Company GmbH angeführten Zahlungsbedingungen.

Die angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, exklusive USt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die in unseren Angeboten genannten Zahlungsbedingungen laut dem jeweiligen Angebot.

Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn keine andere Forderung offen ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und im jedem Fall nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt angenommen.

Allfällige Spesen und Kosten in Verbindung mit Bezahlung der Ware gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

Im Fall des Zahlungsverzuges, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu verrechnen und Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 einzuheben.

Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, so ist er ebenso verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche zweckentsprechenden gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten (Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten eines Inkassobüros etc.) zu ersetzen.
Überschreitet der Zahlungsverzug des Käufers mehr als 14 Tage, werden Lieferungen bis zur Abdeckung der Fälligkeit nur gegen Barzahlung ausgeführt.

Der Käufer ist in jedem Fall nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Einwendungen gegen Rechnungen der West Company GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form wirksam.

Im Fall eines Zahlungsverzuges sind wir jedenfalls berechtigt, von unserem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 7. AGB) und die Ware auf Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Dies gilt für sämtliche derzeitige, aber auch künftig entstehende Forderungen, insbesondere auch für Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware anders zu verfügen, insbesondere ist ihm die Verpfändung unserer Ware oder die Sicherungsübereignung verboten.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu transportieren und sorgfältig, kühl und schattig zu lagern.

8. Gewährleistung/Mängelrüge
Eine Bemängelung der Ware ist sofort zu erheben, wenn beide Vertragsparteien oder deren Vertreter bei der Übergabe der Ware zugegen sind und die Möglichkeit einer Überprüfung an Ort und Stelle besteht. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377 Unternehmensgesetzbuch binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels eingeschriebenen Briefes an uns zu erheben. Bei außer Acht lassen dieser Bestimmung gilt die Ware als genehmigt. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und sachgemäß zu lagern. Die Ware muss zur Besichtigung im Lieferzustand bereit gehalten werden.

Neben den Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer keinen weiteren Anspruch auf Schadensersatz. Für Fälle wie höhere Gewalt und deren Folgen sowie für alle Einflüsse, die außerhalb der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes liegen, sind wir von der Leistungspflicht befreit.

Nach unserer Wahl können die fehlerhaften Artikel nach frachtfreier Rückstellung an den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos ausgetauscht werden oder es wird ein der Wertminderung entsprechender Preisnachlass gewährt. Weiter gehende Ansprüche, wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz bei Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns in jedem Fall von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

9. Schadenersatz/Produkthaftung
Jede Haftung der West Company GmbH ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies betragsmäßig auf den Warenwert begrenzt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und Gewinnentgang ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wird, der Sitz der Firma West Company GmbH. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm die Zuständigkeit des Sitzes der Firma West Company GmbH. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber/Käufer jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.

11. Abtretung
Die West Company GmbH kann alle Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an Dritte Personen abtreten, bzw. ihre Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.

12. Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Sollte eine der Bedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

13. Datenschutz und Urheberrecht

Inhalt dieser AGB ist die Datenschutzerklärung auf unserer Website: https://www.hoobert.at/datenschutz

Änderungen des Wohnortes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekanntzugeben, andernfalls gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Käufers/Auftraggebers als zugestellt.

14. Export
Im Falle eines geplanten Exports der Ware durch den Kunden/Käufer in andere EU- oder Drittstaaten haftet dieser für die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften – insbesondere der zollrechtlichen Bestimmungen und solcher Bestimmungen, deren Verletzung Durchgriffsrechte gegen die West Company GmbH begründen könnten – und hält die West Company GmbH diesbezüglich völlig schad- und klaglos. Er hat darüber hinaus der Firma West Company GmbH sämtliche damit in Zusammenhangstehende Informationen und Urkunden zur Verfügung zu stellen, um dieser die die Kontrolle der Einhaltung der genannten Rechtsvorschriften zu ermöglichen.

15. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt